Schuleinschreibung

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/2025


Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

 

wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind im September 2024! Auf dem Weg dorthin begleiten wir Sie und sind Ansprechpartner für all Ihre Fragen.

Auf unserer Homepage erhalten Sie an dieser Stelle immer die aktuellsten Informationen. 


Einschulung/Schulpflicht 

Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtigen Kinder des Sprengels unserer Schule erhalten zu Jahresbeginn die Anmeldeformulare sowie weitere Informationen auf dem Postweg an die Meldeadresse.

Ein Kind, das schulpflichtig wird, ist von den Erziehungsberechtigten an der Grundschule des Sprengels, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden. Einen Gastschulantrag können Sie bei der Sprengelschule oder an der Gastschule beantragen. 


Schuleinschreibung 

Alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. September 2018 geboren sind, in unserem Schulsprengel wohnen und noch nicht die Schule besuchen, müssen am 13.März 2024 zur Schuleinschreibung kommen. Den genauen Termin mit Uhrzeit erhalten Sie per Post.

Sollten Sie eine Zurückstellung wünschen, ist dies nur mit Zustimmung der Schulleitung möglich. Falls Ihr Kind in den Einschulungskorridor fällt (zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahr alt wird) und Sie diesen nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.


Für die formelle Schuleinschreibung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch 
  • Kopien der Pässe der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes
  • Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung (Gesundheitsamt) 
  • Impfnachweis / Impfpass / Bestätigung des Gesundheitsamtes über den ausreichenden Masernimpfschutzes Ihres Kindes 
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden 
  • schulpsychologisches Gutachten (bei Wunsch nach vorzeitiger Einschulung, geb. ab 01.01.2019)
  • ausgefüllte Formulare, die Sie von uns erhalten haben z.B. Antrag auf Einschulungskorridor, Zurückstellung, Religionsunterricht


Ablauf der Schuleinschreibung:

  • Sie melden sich am Schuleingang an und erhalten dort die Information, in welchem Raum Ihre Einschreibung statt findet.
  • Vor den Klassenzimmern gibt es Spielstationen für Ihre Kinder
  • Nach der Einschreibung können Sie sich in unserer Mensa bei Kaffee, Kuchen und einem Zaubertrank stärken.


Einschulungskorridor = "Kann-Kinder"

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.

Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an unserer Schule ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schule berät die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus, die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits im kommenden Schuljahr oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Eine Zurückstellung in den Fällen des Art. 37 Abs. 2 oder 4 BayEUG ist unverändert möglich.


Bitte geben Sie uns frühzeitig Bescheid, wenn Sie für Ihr Korridorkind die Einschulung um ein Jahr verschieben möchten.

Wir führen dann ein beratendes Gespräch mit Kind und einem Elternteil. Danach entscheiden Sie als Eltern, ob das Kind eingeschult wird oder nicht. Sollten Sie nicht bis spätestens 11. April 2024 einen schriftlichen Antrag bei uns gestellt haben, wird Ihr Kind automatisch im Schuljahr 2024/2025 eingeschult. 


Vorzeitige Einschulung

Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und 31. Dezember 2018 geboren sind, können unter Umständen vorzeitig eingeschult werden. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie dies für Ihr Kind wünschen.

Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

 

Zurückstellung

Ein Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung. Der Wunsch über eine Zurückstellung (s. Formular) muss der Schule bis spätestens 30. Juni 2024 vorliegen.


Nachfolgend finden Sie eine Materialliste, die die Grundausstattung für alle Schulanfänger beinhaltet.

Alle weiteren benötigten Materialien werden Ihnen von der Klassenlehrkraft zu Schuljahresbeginn mitgeteilt.

Materialliste

Zusatzangebote


Ausnahmen zur regulären Einschulung


Informationsmaterial zum gebundenen Ganztag

Gebundener Ganztag

Jugendsozialarbeit an Schulen

Unter der Rubrik Informationen für Eltern > Unterstützung > Jugendsozialarbeit an Schulen

finden Sie immer die aktuellen Informationen von Frau Schedel.


Informationsbroschüre des Kultusministeriums

Die bayerische Grundschule
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